Prüfungen
Sie sind Betreiber einer zentralen Gasversorgungsanlage? Dann ist das Leistungspaket GPI genau das Richtige für Sie!
Wir bieten Ihnen die perfekte Unterstützung, um sowohl den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden als auch die Sicherheit und Lebensdauer Ihrer Gasanlage zu erhöhen.
Die gesetzlichen Anforderungen sind vielseitig und erfordern viel Sorgfalt.
Die wichtigsten Gesetze und Vorschriften sind:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §§ 3, 7, 9, 10, 11, 25, 26)
- Unfallverhütungsvorschriften Gase (BGV 6; UVV Gase §§ 1, 2, 6, 8, 9, 53)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §§ 5, 6, 12)
Als Betreiber einer zentralen Gasversorgungsanlage sind Sie daher verpflichtet alle Gesetze und Verordnungen zu befolgen. Ohne entsprechende Maßnahmen kann dies nach § 25 BetrSichV zu ordnungsrechtlichen, im Schadensfall nach § 26 BetrSichV sogar bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Daher empfehlen wir dringend, eine regelmäßige Durchführung unseres Leistungspakets GPI Service.
Wir bieten Ihnen die folgenden Bausteine, die Sie gemäß Ihren Wünschen und Anforderungen selbst zusammenstellen können:
1. Wartung, Inspektion und Instandsetzung
Jährliche Wartung gemäß § 10, 11 BetrSichV und § 8, 53 UVV Gase (BGV 6)
Die Wartung wird anhand unseres detailliert ausgearbeiteten Prüfprotokolls durchgeführt und umfasst im Wesentlichen:
- Sichtprüfung
- Funktionsprüfung
- Austausch von Verschleißteilen (Dichtungen, O-Ringe, etc.)
Eventuelle Mängel, die unser Servicetechniker vor Ort feststellt, werden ebenfalls im Prüfprotokoll vermerkt und Ihren Mitarbeitern erläutert.
2. Dichtigkeitsprüfung
- Regelmäßige Prüfung der Gesamten Anlage auf Undichtigkeiten
- Wir empfehlen, diese Dichtigkeitsprüfung mindestens alle zwei Jahre durchzuführen.
- Die Ergebnisse der Dichtigkeitsprüfung protokollieren wir für Sie mit einem Druckschreiber und übergeben Ihnen diese selbstverständlich nach Beendigung der Prüfung zur weiteren Bearbeitung.
3. Reparaturservice
- Trotz regelmäßiger Wartung und Schulung der mit der Anlage betrauten Mitarbeiter, kann es zu Störungen oder Ausfällen kommen.
- Wir bieten Ihnen mit unserem Reparaturservice sowohl telefonische als auch persönliche Hilfe vor Ort zu Behebung von Störungen oder Ausfällen an Ihrer Anlage.
- Kosten, die bei solchen Reparatureinsätzen (Fahrtzeit, Arbeitszeit, Materialeinsatz) stellen wir gesondert in Rechnung.
4. Sicherheitskennzeichnung
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Sicherheitsmarkierungen gemäß § 7 BetrSichV und § 9 UVV Gase an Ihrer Anlage
- Während der jährlichen Wartung überprüft unser Servicetechniker Ihre im Vertrag genannte(n) Anlage(n) auf die aktuell geforderten Sicherheitsmarkierungen hin und ergänzt oder ersetzt diese.
- Neu angebrachte und ausgetauschte Schilder, Aufkleber und Hinweisdokumente stellen wir gesondert in Rechnung.
- Sie beinhaltet praxisrelevante Hinweise zu den wichtigen Gefahrenquellen und Umgangstipps mit den bei Ihnen verwendeten Gasen und Anlagen.
- Als Nachweis für die Durchführung erhalten Sie im Anschluss von uns eine Teilnahmebestätigung für alle unterrichteten Mitarbeiter.
Protokollierung & Dokumentation
Als Nachweis der durchgeführten Leistungen sowie deren Ergebnisse erstellen wir ein ausführliches Protokoll.
Außerdem werden alle Anlagendaten und von uns durchgeführten Leistungen in unserer Datenbank erfasst, um Ihnen auch auf lange Zeit den bestmöglichen Service gewährleisten zu können. Dies ermöglicht uns auch, den Verlauf einzelner Messergebnisse und die Entwicklung Ihres Anlagenzustands nachzuverfolgen. Dadurch schaffen wir gemeinsam mit Ihnen eine ideale Grundlage, Ihre Anlage laufend zu optimieren und zu verbessern.
Auf Wunsch Erstellung eines Fließbildes R&I/ P&ID