Gefährdungsbeurteilung
Wir wollen das Sie immer auf der sicheren Seite sind.
Sie haben eine Gasversorgungsanlage !!
Sei es als Tankanlage, Erzeugeranlage oder Gasflaschenversorgung, dann sind Sie bei uns richtig.
Die Gefährdungsbeurteilung ist die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers - ohne Ausnahme.
Die Pflicht zur Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen durch die Unternehmerin bzw. den Unternehmer ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz.
Handeln Sie, bevor man Sie zum Handeln auffordert !
- Unsere Gefährdungsbeurteilungen richten Sich nach dem Schema der Berufsgenossenschaft
- "Gefährdungsbeurteilung"
- Sieben Schritte zum Ziel!